KOSTENERSTATTUNG DEINER KRANKENKASSE

Mit einer Verordnung von deinem Hausarzt/deiner Hausärztin kann ich die anfallenden Kosten für die präventiven Beratungen nach §§ 20 und 20a SGB V und die Ernährungstherapie nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, mit deiner Krankenkasse erstattungsfähig abrechnen. Für dich bleibt nur noch ein Teil der gesamten Kosten übrig. 

 

Siehe deinen Kostenbeitrag als weiteren Motivator zur Aktivierung deiner Bewusstseinskontrolle an. Denn eine Ernährungsumstellung machst du nur ein Mal.

 

Deine Krankenkasse zahlt ca. 170€* pro Verordnung (eine Erstberatung plus i.d.R. vier Folgeberatungen).

Es werden bis zu zwei Verordnungen pro Jahr bezuschusst. 

*Angaben weichen je nach Krankenkasse ab!


Ernährungsberatung & Ernährungstherapie

Anamnesegespräch

45 Minuten, 95€

 

Folgeberatung (nur im Anschluss an ein Anamnesegespräch buchbar)

30 Minuten, 55€

 

Einkaufstraining (nur im Anschluss an ein Anamnesegespräch buchbar)

30 Minuten, 55€ 


Entspannungstraining

Progressive Muskelentspannung, 8 Einheiten á 60 Minuten

6 - 12  Personen, 160 € p.P.

Kleingruppentraining auf Anfrage

 

Autogenes Training, 8 Einheiten á 60 Minuten

6 -12 Personen,  160 € p.P.

Kleingruppentraining auf Anfrage