1.
Vertragsgegenstand
Die hier aufgeführten AGB betreffen die Inhalte sowie die Rahmenbedingungen des Dienstvertrags zwischen Klient und Nadja Krohe Ernährung & Entspannung, im Folgenden Leistungserbringer
genannt.
Der Dienstvertrag bezieht sich auf die sachgerechte Erbringung von Beratungsleistungen. Der Erfolg einer Beratungsleistung ist kein Bestandteil des Dienstvertrags, denn der Erfolg der Beratung
ist von vielerlei Faktoren abhängig, vor allem aber vom Klienten selbst.
2. Vertragsabschluss
Einzelberatungen
(Ernährungstherapie):
Der Vertrag kommt durch die schriftliche verbindliche Anmeldung zustande.
Präventionskurse
(Ernährungsberatung & Entspannungstraining):
Der Vertrag kommt nach Abgabe des Anmeldeformulars und deren schriftlicher Bestätigung durch den Leistungserbringer zustande.
3. Vertragsrücktritt
Seitens des Klienten:
Der Klient kann bis spätestens 14 Tage vor Kurs- oder Beratungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entstehen dem Klienten keine weiteren Kosten.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Rücktrittsfrist und Vertragsrücktritt vor Kurs- oder Beratungsbeginn ist der Leistungserbringer berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 30 € vom Klienten zu
verlangen.
Hat ein Kurs, für den sich
der Klient verbindlich angemeldet hat, bereits begonnen, besteht für den Klienten kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
Der Leistungserbringer kann dem Klienten bis zu 75 % der Kursgebühr zurückgewähren, wenn dem Klienten die Teilnahme bzw. die weitere Teilnahme am Kurs aus solchen Gründen nicht möglich ist, die
vom ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Krankheit, Unfall).
Hat eine Beratung, für die sich ein Klient verbindlich angemeldet hat, bereits begonnen, und der Klient möchte die Beratung nicht weiterführen, so werden ihm die bereits erbrachten
Beratungszeiten in Rechnung gestellt.
Seitens des Leistungserbringers:
Der Leistungserbringer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die minimale Teilnehmerzahl für einen Kurs (Entspannungstraining) nicht erreicht wird oder wenn der Leistungserbringer aus von ihm nicht
zu vertretenden Gründen ausfällt (Ernährungsberatung, Ernährungstherapie, Entspannungstraining).
Weiterhin kann der Leistungserbringer immer dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mitwirkung des Klienten am
Beratungsprozess nicht gegeben ist sowie aus Gründen, die aus einer Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen der Berufsethik hervorgehen.
4. Preise
Es gelten die Preise als verbindlich, die vom Leistungserbringer auf dieser Seite (www.ernaehrungsberatung-krohe.de) als sein Stundensatz oder als Kursgebühr ausgewiesen sind.
Eine Preisermäßigung kann nach individueller Absprache erfolgen und bedarf der Schriftform. Der Leistungserbringer hat keinen Einfluss darauf, ob bzw. in welcher Höhe sich die Krankenkasse des
Klienten an den Kosten beteiligt.
5. Zahlungsbedingungen
Ernährungstherapie & Ernährungsberatung:
Die Rechnungslegung erfolgt nach Beratungsbeginn. Es können Teilrechnungen vereinbart werden. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum unter Angabe der Rechnungsnummer auf
das in der Rechnung angegebene Konto.
Entspannungstraining:
Die Kursgebühr ist in jedem Fall vor Kursbeginn fällig und soll unter Angabe des Kursnamens und des Namens des Klienten auf unten genanntes Konto überwiesen werden.
Ein Einzahlungsnachweis über die Kursgebühr ist beim ersten Kurstermin vorzulegen, wenn die Überweisung erst kurz vor Kursbeginn erfolgte.
6. Pflichten der Vertragsparteien
Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Beratungsleistung nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen und arbeitet kontinuierlich daran, sich durch ständige Weiterbildung auf dem neuesten
Erkenntnisstand der Ernährungswissenschaft zu befinden.
Der Leistungserbringer verpflichtet sich nach §203 Strafgesetzbuch zur Einhaltung der Schweigepflicht. Bei allen Beratungsleistungen, die auf Verordnung des Arztes durchgeführt werden, wird der
Leistungserbringer bezüglich der wesentlichen Inhalte der in Anspruch genommen Ernährungstherapie gegenüber dem behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbunden.
Bei verbindlicher Anmeldung zur Ernährungstherapie auf ärztliche Verordnung entbindet der Klient weiterhin seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht bezüglich der Informationen, die für
eine sachgerechte Durchführung der Ernährungstherapie notwendig sind.
Wenn der Klient von seiner Krankenkasse eine Kostenbeteiligung in Anspruch nimmt, wird der Leistungserbringer
bezüglich der Teilnahme am Kurs oder der präventiven Beratung von seiner Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse entbunden.
Der Klient erklärt sich einverstanden damit, dass der Leistungserbringer wesentliche Inhalte der Beratung im Rahmen seines Qualitätsmanagements dokumentiert. Die dokumentierten Daten unterliegen
ebenfalls der Schweigepflicht.
Der Klient ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben zu machen, die für eine sachgerechte Durchführung der Beratung notwendig sind (z.B. Einnahme bestimmter Medikamente).
Falls der Klient einen Termin nicht wahrnehmen kann, verpflichtet er sich dazu, den Termin spätestens 24 h zuvor abzusagen. Andernfalls stellt der Leistungserbringer dem Klienten nach § 615
BGB die für den Termin vereinbarte Zeit privat in Rechnung.
7. Haftung
Der Haftungsgrund des Leistungserbringers für Pflichtverletzungen und Delikte ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen geltender gesetzlicher Regelungen.
Der Leistungserbringer haftet nicht, wenn der Klient wichtige Angaben für die sachgerechte Durchführung der Beratungsleistung verschwiegen hat.
Der Leistungserbringer haftet nicht, wenn der Klient sich nicht an die in der Beratung erarbeiteten Vorgehensweisen hält.
Der Leistungserbringer haftet nicht für Ereignisse, die auf Wegen zum oder vom Leistungserbringer stattfinden. Der Leistungserbringer haftet außerdem nicht für Ereignisse, die sich in seinen
Räumlichkeiten zutragen, sofern er dafür kein Verschulden trägt.
8. Unwirksamkeit von
vertraglichen Bestimmungen
Sollten in diesen AGB einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine
solche Bestimmung ersetzt, welche wirksam ist und welche nach Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle von auftretenden Rechtslücken.
Nadja Riese (geb. Krohe)
Email: nadja.krohe@gmail.com
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